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Bereits in der Antike waren die Trauringe bekannt. Seit dem 13. Jahrhundert gehört der Ring fest zum kirchlichen Trauritus. Sowohl die alten Ägypter als auch die Römer trugen den Trauring am Ringfinger der linken Hand. Der Grund hierfür war der Glaube, dass eine Ader von diesem Finger direkt zum Herzen und damit zur Liebe führt. Allerdings trugen im antiken Rom nur die Frauen einen Ehe- oder Verlobungsring. Der Ehering gilt als Sinnbild der Treue und Beständigkeit und der ehelichen Bindung vor Gott. So wie der Ring keinen Anfang und kein Ende hat, so soll die Beziehung des Paares und der Bund mit Gott ewig währen.
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Als Ehe (v. althochdeutsch: awe = Ewigkeit, Recht, Gesetz, rechtsprachlich hist. Konnubium) bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch (Rechts-) Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft, traditionell gesehen von Mann und Frau, Ehegatten oder auch Ehepaar genannt. |
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Das Verlöbnis ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie heiraten werden oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.
In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend; ihre Rücknahme, die „Entlobung“, hat minder schwere Voraussetzungen als die Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Diese Auffassung wird zum Beispiel durch die Aufhebung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) deutlich, der früher die Zahlung eines „Kranzgeldes“ durch den Verlobten an die Verlobte vorsah, wenn der Verlobte bereits vor der Ehe Geschlechtsverkehr mit seiner Verlobten gehabt hatte und das Verlöbnis aufhob. Dies zeigt, dass heute die Rolle des Verlöbnisses gesellschaftlich und rechtlich eine geringere geworden ist. |
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Als Mitgift (auch als Heiratsgut bezeichnet) werden Güter bezeichnet, die die Braut mit in die Ehe bringt.
Allgemeiner formuliert handelt es sich bei der Mitgift um eine kulturell festgelegte Form des Gabentransfers anlässlich einer Heirat. Die Gaben werden vom Vater resp. der Verwandtschaftsgruppe der Braut an den Vater resp. die Verwandtschaftsgruppe des Bräutigams oder aber an das Ehepaar selbst übergeben. |
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Eine Braut ist eine (meistens verlobte) Frau bis zum Tage nach der Hochzeit. Die Herkunft des gemeingermanischen Wortes ist dunkel. Im Mittelalter verdrängte Braut die Bezeichnung Gemahlin, welche heute Gattin bedeutet.
Ein Bräutigam ist ein (meistens verlobter) Mann bis zum Tage nach der Hochzeit. Der zweite Wortteil geht auf mhd. gome, auch gume zurück, ein im Neuhochdeutschen verschwundenes Wort zurück, das „Mann“ bedeutete (verwandt mit lateinisch homo „Mensch, Mann“).
In heterosexuellen Zusammenhängen bilden Braut und Bräutigam zusammen das Brautpaar. In homosexuellen Zusammenhängen besteht das Brautpaar aus zwei Bräuten bzw. zwei Bräutigamen. |
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