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Hochzeit: Heirat und Ehe PDF E-Mail
handgefertigte brautmodeIm Deutschen unterscheidet man zwischen:
  • Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit verbundenen Regeln.
  • Ehe: Die Institution selbst, die lebenslange Partnerschaft zwischen zwei Personen.
  • Hochzeit oder Trauung: Das öffentliche Ritual, das zur Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) führt.

Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt.

Bedeutung der Heirat

Die Heirat begründet die eheliche (bzw. lebenspartnerschaftliche) Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.

In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.

Die Heirat wurde früher in Deutschland auch gerichtlich angeordnet, wenn eine Frau schwanger war und der Vater des Kindes nicht heiraten wollte. So sollte verhindert werden, dass Frauen der Schutz der Ehe fehlt.

Hochzeit bzw. Trauung

Die Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft wird auch als Hochzeit oder Trauung bezeichnet. Dabei wird öffentlich und in der Regel vor Zeugen die dauerhafte und exklusive Beziehung bestätigt. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.

In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe.

Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut bzw. Bräutigam betrachtet werden.

Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums.

 
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